Häufige Fragen (FAQ) und Antworten zur Bestellung mit 0% MwSt. gem. §12 Abs. 3 UStG. für Solaranlagen und Solarspeicher
Auf dieser Seite möchten wir dir am häufigsten gestellten Fragen zur Bestellung mit 0% Umsatzsteuer in unserem Shop beantworten. Falls eine Frage nicht für dich beantwortet ist, zögere nicht bei uns nach zu fragen.
Wann kann ich Solaranlagen und Komponenten mit 0% Umsatztsteuer bestellen?
Die Solaranlage oder der Komponenten wie u.a. Photovoltaikmodule, Wechselrichter und Solarspeicher müssen für eine Anlage in Deutschland verwendet werden, die auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert wird.
Kann ich auch Nullsteuersatz verwenden wenn die Photovoltaikanlage über 30kW (peak) hat?
Ja. Dazu schreibt das BMF auf deren FAQ-Seite zu diesem Thema: "Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden sind stets begünstigt. Begünstigt sind daher auch Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 30 kW (peak), z. B. auf größeren Mietshäusern."
Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html Stand: 20.01.2023
Wie bestelle ich mit 0% Umsatzsteuer
Wir haben bei einigen Artikeln die Option für 0% Umsatzsteuer eingefügt, damit du die Artikel direkt mit 0% Mehrwertsteuer bestellen kannst. Dazu wähle die Option aus und lege diese Artikel in den Warenkorb.
Bei Artikeln wo diese Option noch nicht hinterlegt ist kannst du die Artikel einfach mit Umsatzsteuer bestellen und uns auf der Bestellabschlussseite einen Kommentar geben, dass du die 0% haben möchtest. Gerne schreibe uns auch nach der BEstellung eine Mail als Antwort auf die Bestellbestätigungs Mail wenn dir das lieber ist.
Solltest du bereits bei der Bestellung eine Zahlung ausgelöst haben, erstatten wir dir die zuviel gezahlte Umsatztsteuer im Anschluss.
Wie bestätige ich, dass ich die Artikel für eine Anlage gem. §12 Abs. 3. UStG. verwende?
Im Anschluss an deine Bestellung bekommst du eine vorausgefüllte Verwendungsbestätiigung von uns gesendet, die du nur unterschrieben an uns zurück senden brauchst um die berechtigte Verwendung zu bestätigen.
Kann ich auch Balkonkraftwerke komponenten mit 0% Umsatzsteuer bestellen?
Ja, auch sogenannte Balkonkraftwerke, also Solarmodule, die auf dem Balkon aufgestellt und meistens mit einer Steckdose verbunden werden, zählen zu den zulässigen Artikeln für eine Lieferung mit 0% Umsatztseuer - Mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) sind dagegen nicht erfasst und müssen mit 19% Umsatztseuer geliefert werden.
Kann ich auch mobile Solarmodule mit 0% Umsatzsteuer bestellen?
Nein, mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke) sind nicht erfasst und müssen mit 19% Umsatztseuer bestellt werden. Eine Verwendungsbestätigung für 0% Umsatzsteuer ist in diesem Falle untersagt und ggf. sogar strafbar. In jedem Fall schuldest du bei falscher Verwendungsbestätigung die 19% Umsatztsteuer selbst wenn auf der Rechnung 0% ausgewiesen wurden.
Kann ich auch Wohnmobilsolaranlagen mit 0% Umsatzsteuer bestellen?
Nein, mobile Solarmodule (z. B. für Campingzwecke auch auf Campern) sind nicht erfasst und müssen mit 19% Umsatztseuer bestellt werden. Eine Verwendungsbestätigung für 0% Umsatzsteuer ist in diesem Falle untersagt und ggf. sogar strafbar. In jedem Fall schuldest du bei falscher Verwendungsbestätigung die 19% Umsatztsteuer selbst wenn auf der Rechnung 0% ausgewiesen wurden.
Wo finde ich die aktuelle FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“ vom Bundesfinanzministerium
Die FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“ vom Bundesfinanzministerium findest du unter folgendem Link, den du auch einfach anklicken kannst um direkt auf die FAQ-Seite des BMF weitergeleitet zu werden
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html
Was genau steht in dem neuen §12 Abs. 3 UStG. ?
"(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. | 1die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. 2Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird; | |
2. | den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen; | |
3. | die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen; | |
4. | die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt. |
Fassung aufgrund des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294), in Kraft getreten am 01.01.2023"
Quelle: https://dejure.org/gesetze/UStG/12.html Stand 20.01.2023